Diese Woche haben die Trilog-Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen. Mit Blick auf den Klimawandel und den schlechten Zustand der Natur sind erhebliche Nachbesserungen an den bisherigen Beschlüssen notwendig. Die Grünen agrarpolitischen Sprecher*innen unterstützen hier ausdrücklich die Position des EU-Kommissars Frans Timmermans, der die Vereinbarungen ambitionslos nannte.
Zwischen den bisherigen Positionen des EU-Parlaments, des Rates sowie der EU-Kommission ist großer Handlungsspielraum erkennbar. Aus Sicht der Grünen agrarpolitischen Sprecher*innen ist es von zentraler Bedeutung, diesen Handlungsspielraum jetzt zu nutzen, um die Biodiversitäts- und Klimakrise aufzulösen und nach der Maxime öffentliches Geld für öffentliche Leistungen eine notwendige, starke Konditionalität zu schaffen.
Die Biodiversitätsstrategie der EU-Kommission schlägt 10 Prozent ökologische Vorrangflächen vor. Aber bereits im Jahr 2018 wurden bereits 9 Prozent der Ackerflächen als solche ausgewiesen. Ein Rückschritt hin zu einer Zielvorgabe von nur 5 Prozent, wie sie Rat und Parlament vorschlagen, ist für die Grünen agrarpolitischen Sprecher*innen vollkommen inakzeptabel. Vielmehr zeigt der in der landwirtschaftlichen Praxis bereits umgesetzte Anteil ökologischer Vorrangflächen, dass der Vorschlag der EU-Kommission realistisch und machbar ist. Im Besonderen ist dabei ein Pestizid- und Düngemittelverbot notwendig. Denn nur so kann die GAP der großen Herausforderung zum Stopp des Artenschwunds in den Agrarlandschaften gerecht werden.
Den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren gilt es als enormen Hebel für wirksamen Klimaschutz zu erkennen und zu nutzen. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Moore nach einer Renaturierung mit einer angepassten Bewirtschaftung kann dabei auch naturschutzfachlich wünschenswert sein. Eine tatsächliche Fruchtfolge unter Einbeziehung von Leguminosen kann bekanntermaßen einen wertvollen Beitrag für eine zukunftsfähige Landwirtschaft leisten. Daher schlagen die Grünen agrarpolitischen Sprecher*innen vor, in der Konditionalität mindestens eine Fruchtfolge mit vier Fruchtfolgegliedern zu verankern, wobei keine Frucht mehr als 50 Prozent der Ackerfläche einnehmen darf.
Darüber hinaus muss es für Mitgliedsstaaten möglich sein, über die grundlegende Konditionalität der EU hinaus, nationale Vorgaben im Strategieplan festzulegen. So kann jeder Mitgliedsstaat in seinem Kontext und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten angepasste Rahmenbedingungen schaffen.
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