Die Landesregierung veröffentlichte am 13. Februar einen neuen Mindestwassererlass und eine neue Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit für Fische bei kleinen Wasserkraftanlagen. Bei der Nutzung von kleinen Wasserkraftanlagen gilt es Interessen abzuwägen, zwischen der Nutzung von regenerativer Energie, wirtschaftlichen Interessen und Interessen des Naturschutzes. Betroffen hiervon sind auch Anlagen im Werra-Meißner Kreis. Im Kern geht es darum wieviel Wasser ständig für die Durchgängigkeit von Fischen und Pflanzen an der Wasserturbine vorbeigeleitet werden muss.
„Mit dem neuen Mindestwassererlass des Hessischen Umweltministeriums ist es gelungen, nach einer sorgfältigen Evaluierung der bisherigen Regelung aus dem Jahr 2018, die öffentlichen Güter, die Nutzung von regenerativer Energie und Naturschutz gut miteinander abzuwägen. Die neue Förderrichtlinie trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Interessen der Wasserkraftbetreiber zu berücksichtigen. Ich hoffe, dass die Verbindung aus Mindestwassererlass und neuer Förderrichtlinie dazu beiträgt, dass auch die Anlagen im Werra-Meißner Kreis jetzt eine gute Zukunftsaussicht haben“, sagt dazu Hans-Jürgen Müller aus Witzenhausen, Landtagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag.
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