Die mögliche Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung der EU würde die Marktposition der vielen Milcherzeuger*innen gegenüber den Molkereien, Milchindustrie und Lebensmitteleinzelhandel stärken.
Wenn Minister Jung sich, wie jetzt im Bundesrat geschehen, gegen diese Neuerung ausspricht, wendet er sich auch gegen die Interessen der vielen Hessischen Milchbäuerinnen und Milchbauern, die bisher dem Preisdiktat der Molkereien und indirekt damit auch dem Preisdiktat des Lebensmitteleinzelhandels ausgeliefert sind.
Minister Jung folgt mit seiner Stellungnahme blind der Linie des Bauernverbandes, der schon bei der Abschaffung der Milchquotenregelung im Jahr 2015 die Interessen der vielen klein- und mittelbäuerlichen Milcherzeuger aus den Augen verloren hatte.



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