Die mögliche Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung der EU würde die Marktposition der vielen Milcherzeuger*innen gegenüber den Molkereien, Milchindustrie und Lebensmitteleinzelhandel stärken.
Wenn Minister Jung sich, wie jetzt im Bundesrat geschehen, gegen diese Neuerung ausspricht, wendet er sich auch gegen die Interessen der vielen Hessischen Milchbäuerinnen und Milchbauern, die bisher dem Preisdiktat der Molkereien und indirekt damit auch dem Preisdiktat des Lebensmitteleinzelhandels ausgeliefert sind.
Minister Jung folgt mit seiner Stellungnahme blind der Linie des Bauernverbandes, der schon bei der Abschaffung der Milchquotenregelung im Jahr 2015 die Interessen der vielen klein- und mittelbäuerlichen Milcherzeuger aus den Augen verloren hatte.



Verwandte Artikel
Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft wirksam senken
Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft der GRÜNEN Landtagsfraktion, zur aktuellen Berichterstattung über Belastungen hessischer Gewässer: „Die aktuelle Berichterstattung über die massive Ausbreitung der Wasserpest in hessischen Hafenbecken und der Bericht…
Weiterlesen »
Landwirtschaftlicher Bodenmarkt in Hessen
Was bleibt vom Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft? Wie weiter? Liebe Interessierte, mit der zweiten Lesung im Hessischen Landtag ist unsere Gesetzesinitiative zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft zunächst abgeschlossen….
Weiterlesen »
Gemeinwohl muss sich auch in der Bilanz lohnen
Regionalwert-Ansatz liefert neue Impulse für eine leistungsorientierte Agrarförderung Trotz hochsommerlicher Temperaturen von rund 34 Grad diskutierten am vergangenen Donnerstag mehr als 30 Interessierte im Witzenhäuser Rathaussaal über die Frage, wie…
Weiterlesen »