Wir GRÜNEN setzen uns auf Bundesebene für ein Verbot langer Transporte von Schlachttieren in Drittländer ein. Der Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden und die Einhaltung der EU-Tierschutzvorgaben muss über internationale Abkommen in der EU abgesichert werden. Der Bericht der Landestierschutzbeauftragten Dr. Martin über die tierunwürdigen sowie auch rechtswidrigen Verhältnisse auf Langstreckentransporten ist ein weiterer Beleg dafür, dass unsere GRÜNE Staatsministerien für Landwirtschaft, Priska Hinz, vollkommen richtig gehandelt hat, als sie Anfang dieses Jahres Tiertransporte in 17 Nicht-EU-Staaten per Erlass verboten hat.
„Die nun dokumentierten Verstöße gegen geltendes Recht sollte die Bundesregierung dazu veranlassen, endlich bundeseinheitliche Regelungen für Tierschutz zu schaffen, damit Tiertransporte hessischer Rinderhalter nicht einfach über andere Bundesländer geführt und genehmigt werden können. Dass nun auch Niedersachsen Tiertransporte in drei Nicht-EU-Staaten verboten hat, zeigt die erforderliche Bewegung beim Thema Lebendtiertransporte“, so Hans-Jürgen Müller, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, anlässlich der heutigen Berichterstattung von Dr. Martin und Priska Hinz über die Reise zu zehn angeblich im Transitland Russland befindlichen Verladestationen.
Laut geltender Verordnung müssen Rinder bei Langstreckentransporten nach maximal 29 Stunden an zugelassenen Entlade- und Versorgungsstationen getränkt, gefüttert und gegebenenfalls tierärztlich versorgt werden. Außerdem ist eine mindestens 24-stündige Ruhezeit für Rinder einzuhalten. Dr. Martin fand tatsächlich nur zwei der angegebenen Verladestationen vor – nicht einmal die entsprachen den geltenden Vorgaben.
„Es ist daher ganz klar, dass der Erlass – solange sich auf Bundesebene nichts bewegt – aufrechterhalten werden muss. Es sollte für ein fortschrittliches Land wie Deutschland der Anspruch sein, eine artgerechte Haltung für Tiere zu gewährleisten. In Hessen haben wir bereits einiges in der landwirtschaftlichen Tierhaltung bewegen können: So konnten wir zum Beispiel die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern, die betäubungslose Enthornung von Kälbern sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen beenden. Wir wollen auch weiterhin an dem Erreichten anknüpfen und uns gemeinsam mit den hessischen Landwirt*innen für bessere Haltungsbedingungen einsetzen.“, betont Müller.
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