Während ein großer Discounter die Butterpreise unter die Zwei-Euro-Marke drückt, werden die Einsparungen wie so oft auf dem Rücken der Milchbäuerinnen und -bauern ausgetragen. Die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher sinken, doch für die Erzeuger bedeutet das noch mehr wirtschaftlichen Druck. „Genau hier setzt Artikel 148 der EU-Gemeinsamen Marktordnung (GMO) an: Er würde die Rolle der Milcherzeuger in der Lieferkette stärken und Mindestpreise für die Milchbäuerinnen und Milchbauern gegenüber den Molkereien vertraglich verpflichtend machen“, erklärt Hans-Jürgen Müller, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag.
„Doch anstatt sich für eine faire Marktregulierung einzusetzen, sträubt sich Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung bei der letzten Sitzung des Bundesrates am 14.02.2025 gegen eine Anwendung dieses Instruments. Unverständlich ist, dass auch der Bauernverband sich gegen feste Mindestpreise bei den Molkereien ausspricht. Statt den Höfen mehr Verhandlungsmacht zu geben, wird tatenlos zugesehen, wie der Preisdruck weiter zunimmt. Wer diesen Kurs unterstützt, verteidigt nicht die Landwirtschaft, sondern nur die Interessen des Handels und der Ernährungsindustrie“, kommentiert Müller.
Hintergrund
Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der EU regelt die Einführung verbindlicher Lieferverträge in der Milchwirtschaft. Er sieht vor, dass Landwirtinnen und Landwirte bereits vor der Milchablieferung mit den Molkereien einen schriftlichen Vertrag abschließen müssen, der folgende Punkte klar festlegt:
- Menge der gelieferten Milch
- Qualität der Milch
- Preis oder Preisformel
- Laufzeit des Vertrags
Der Vorteil: Milchviehbetriebe erhalten mehr Planungssicherheit und Verhandlungsmacht gegenüber den Molkereien. Bisher liefern viele Betriebe ihre Milch ab, ohne zu wissen, welchen Preis sie später dafür bekommen – eine Praxis, die in anderen Branchen unvorstellbar wäre.
Während sich in Süddeutschland bereits viele Erzeugergemeinschaften durch freiwillige Verträge besser am Markt positionieren konnten, blockieren unionsgeführte Bundesländer wie Hessen eine flächendeckende Umsetzung dieser Regelung. Kritiker argumentieren, dass Artikel 148 eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit darstellt – dabei stärkt er in Wirklichkeit die Position der Milchviehbetriebe gegenüber den Molkereien und dem Handel.
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