„Gute Nachrichten nicht nur für Blumenfreunde und Hobbygärtner, sondern auch für die Landwirtschaft in Hessen“, so Umweltministerin Hinz
„Zu Beginn der Beet- und Balkonpflanzensaison hat der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) bestätigt, dass die Proben aller untersuchten Zierpflanzenarten frei von Gentechnik sind. Seit im Frühjahr 2017 in zahlreichen Petuniensorten, die in Deutschland und anderen europäischen Ländern auf dem Markt waren, gentechnische Veränderungen nachgewiesen wurden, haben wir unsere Untersuchungen von Zierpflanzen erheblich erweitert. Erfreulicherweise waren die Ergebnisse für über 220 Stecklinge von Pelargonien, Begonien, Zauberglöckchen, Chrysanthemen, Orchideen und Petunien negativ“, erklärte Hessens Umweltministerin Priska Hinz.
„Gentechnisch veränderte Zierpflanzen sind in Europa nicht zugelassen und dürfen hier weder verkauft noch angepflanzt werden. Die hessische Gentechniküberwachung kontrolliert deshalb seit 2017 jedes Jahr Stecklinge, die am Frankfurter Flughafen importiert werden Es ist bekannt, dass weltweit neben Petunien auch an weiteren Zierpflanzen züchterisch mit gentechnischen Verfahren gearbeitet wird, weshalb wir unsere Untersuchungen erneut ausgeweitet haben,“ führte Hinz weiter aus.
Auch bei den routinemäßig vor Beginn der Aussaat untersuchten Ackerkulturen Mais und Zuckerrüben waren in Hessen alle Ergebnisse negativ. Bundesweit gab es bei einer Probe von 409 einen Positivbefund. Dies bestätigt die Wirksamkeit des bundesweit abgestimmten Überwachungskonzepts. Obwohl vor allem in den USA und in Südamerika in großem Umfang gentechnisch veränderter Mais angebaut und weltweit gehandelt wird, bewegt sich der Anteil verunreinigter Saatgutpartien in Deutschland in den letzten Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau.
Umweltministerin Hinz betonte dabei auch die Bedeutung der engen Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden unter der Koordination des Regierungspräsidiums Gießen als hessischer Gentechnikbehörde: „Frisches Pflanzenmaterial und Saatgut können nicht für längere Zeit von den Behörden zurückgehalten werden kann. Deshalb sind eine rasche Analyse und im Fall eines Positivfundes ein schneller Rückruf der betroffenen Sorte oder Partie sehr wichtig, um insbesondere bei Saatgut eine Aussaat verunreinigter Partien sicher verhindern zu können. Das hat in den vergangenen Jahren sehr gut geklappt“, erläuterte die Umweltministerin.
Hintergrund:
Die Hessische Landesregierung hatte sich schon 2014 dafür ausgesprochen, die Land- und Forstwirtschaft Hessens gentechnikfrei zu halten. Unter anderem hat sie sich zur Gentechnikfreiheit auf allen landeseigenen Flächen verpflichtet und hat im Oktober 2017 die Präsidentschaft im „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ übernommen. Auch im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bis 2024 wird erneut bekräftigt, dass ein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, einschließlich solcher, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren wie CRISPR/Cas erzeugt wurden, in Hessen nicht stattfinden soll.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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