Landwirt*innen erhalten Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete
Durch ein neues Förderkonzept, das kürzlich von der EU-Kommission bewilligt wurde, können Landwirt*innen im Werra-Meißner Kreis zukünftig für neue Gebiete Ausgleichszahlungen erhalten. „Zunächst sah es so aus, dass bei Anwendung der neuen EU-Kriterien nur Verluste für den Kreis entstehen. Das Ministerium hat aber zum Wohle der hessischen Landwirtschaft nachgearbeitet und Zugewinne für den Werra-Meißner Kreis erwirkt“, freut sich Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im hessischen Landtag.
Nun können zusätzlich Gebiete gefördert werden, die besonders trocken sind oder z.B. einen sehr hohen Gehölzanteil aufweisen. Auch Flächen mit einem hohen Schutzanteil wie Wasserschutzgebiete oder Naturparks werden nun unterstützt.
Hintergrund: Ausgleichszahlungen erhalten Landwirt*innen, die benachteiligte Standorte bewirtschaften und damit erschwerten Bedingungen ausgesetzt sind. Vor allem Betriebe in Mittelgebirgslagen zählen durch steile Hanglagen dazu. Die Karte zeigt die neuen Fördergebiete: Die gelben Gebiete sind durch die veränderten Regeln herausgefallen, während die grünen Gemarkungen jetzt durch eine spezielle Auslegung der EU-Kriterien als förderfähig gelten.
Weitere Infos auf der Webside des Hessischen Umweltministeriums.
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