Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Neuausweisung der „roten Gebiete“
Der heutige Beschluss des Bundesrates und die Kompromissbereitschaft der EU-Kommission schaffen für die Landwirt*innen in Zeiten von Corona zumindest für die beginnende Düngesaison die notwendige Klarheit. Das ist unter den gegebenen Umständen die richtige Entscheidung.
Es ist inzwischen allerdings 29 Jahre her, dass die EU-Richtlinie zum Schutz des Wassers vor Nitrat in Kraft getreten ist. Seither übt sich die Bundesregierung gekonnt in der Missachtung geltenden EU-Rechts und nimmt damit nicht zuletzt ganz bewusst die Verunreinigung unseres Grundwassers in Kauf. Deshalb läuft vor dem Europäischen Gerichtshof derzeit bereits das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – mit drohenden Strafzahlungen von 800.000 Euro am Tag.
Schluss mit dem Aussitzen, Schluss mit der Inkaufnahme der Gefährdung unseres Trinkwassers, Schluss mit der unkollegialen Wettbewerbsverzerrung gegenüber der EU-Länder, die die Richtlinie bereits umgesetzt haben. Und Ja zu klaren Vorgaben, zum Schutz unseres Grundwassers und damit die Landwirt*innen zukünftig Planungssicherheit erhalten.




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