Vorrang für ortsansässige Betriebe bei Pacht und Kauf von Agrarflächen
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringt für das nächste Plenum einen Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft (GSbL) in den Hessischen Landtag ein. Ziel ist ein fairer, transparenter und bezahlbarer Zugang zu landwirtschaftlichem Boden mit einem klaren Vorrang für regionale Betriebe, Hofnachfolger*innen und Existenzgründer*innen.
„Landwirtschaftlicher Boden ist keine beliebige Ware, sondern die zentrale Grundlage für regional verankerte Höfe und damit für Wertschöpfung, lebendige Dörfer und unsere Heimat“, erklärt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Hans-Jürgen Müller. Steigende Boden- und Pachtpreise, Flächenknappheit und außerlandwirtschaftliche Nachfrage erschweren es zunehmend, Betriebe weiterzuentwickeln oder Höfe zu übernehmen. Zwischen 2013 und 2023 ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Hessen um rund zehn Prozent zurückgegangen. Viele Betriebe sind bereits vom Haupt- in den Nebenerwerb gewechselt.
Der Gesetzentwurf nutzt die landesrechtlichen Spielräume, um veraltete bundesrechtliche Regelungen zu modernisieren und den Bodenmarkt stärker an den Bedarfen der bäuerlichen Landwirtschaft auszurichten. Im Mittelpunkt steht dabei, landwirtschaftliche Flächen vorrangig den Betrieben zur Verfügung zu stellen, die sie selbst bewirtschaften und dauerhaft in der Region verwurzelt sind. Vorgesehen sind insbesondere folgende Regelungen:
Kauf landwirtschaftlicher Flächen
- Möglichkeit der zuständigen Behörden, Verkäufe zu untersagen, wenn der Kaufpreis mehr als 25 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt oder wenn der Käufer durch den Kauf eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde,
- vorrangige Vorkaufsrechte für ortsansässige Betriebe und Existenzgründungen,
- Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes.
Pacht landwirtschaftlicher Flächen
- Anzeigepflicht und Möglichkeit zur Beanstandung bei Pachtpreisen, die mehr als 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen,
- Vorrangregelungen zugunsten ortsansässiger Betriebe sowie Existenzgründungen.
Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Betrieben (Share Deals) grundsätzlich den gleichen Regelungen unterliegen, wie sie auch beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen angewendet werden.
Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage für den Aufbau eines Bodenfonds bei der Hessischen Landgesellschaft (HLG). Die Flächen aus dem Bodenfonds sollen vorrangig nach agrarstrukturellen, sozialen und ökologischen Kriterien weiterverkauft oder verpachtet werden. Ein zentrales Register bei der HLG soll zudem gewährleisten, dass alle kaufinteressierten Landwirtinnen und Landwirte erfahren, wenn in ihrer Gemarkung vorkaufsberechtigte Flächen angeboten werden.
„Unser Ziel ist es, die regionale bäuerliche Landwirtschaft zu stärken, Spekulation zu begrenzen und Betrieben wieder verlässliche Perspektiven zu geben“, so Müller. Das Gesetz soll dazu beitragen, eine regionale Lebensmittelversorgung zu erhalten, Existenzgründungen zu erleichtern und die bäuerliche Landwirtschaft als wichtigen Teil der ländlichen Räume in Hessen zu sichern.
Anbei finden Sie Anwendungsbeispiele, welche die Auswirkungen des Gesetzes illustrieren.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes im Hessischen Landtag findet zwischen dem 3. und 5. Februar 2026 statt. Der konkrete Tag und die Uhrzeit sind Ende Januar der Plenar-Tagesordnung auf der Website des Hessischen Landtags zu entnehmen.




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