Was bleibt vom Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft? Wie weiter?
Liebe Interessierte,
mit der zweiten Lesung im Hessischen Landtag ist unsere Gesetzesinitiative zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft zunächst abgeschlossen. Der Gesetzentwurf wurde von CDU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Auch unser Änderungsantrag, mit dem wir Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen und den Entwurf weiterentwickelt haben, fand keine Mehrheit.
Ich möchte den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Anlass nehmen, den gesamten Prozess noch einmal nachzuzeichnen und politisch einzuordnen. Die stenografischen Berichte und Videomitschnitte, welche hier nachgelesen und -geschaut werden können, dokumentieren die Debatten im Landtag.
Wie alles begann
Den Ausgangspunkt bildete eine Fachveranstaltung im November 2024. Gemeinsam mit Verbänden, Wissenschaft, landwirtschaftlicher Praxis und weiteren Fachleuten haben wir über die Entwicklungen auf dem hessischen Bodenmarkt diskutiert.
Dabei wurde deutlich, dass viele Probleme seit Jahren bekannt sind: Steigende Kauf- und Pachtpreise, Schwierigkeiten bei Hofnachfolgen und Existenzgründungen sowie die Frage, wie landwirtschaftliche Flächen langfristig für die bäuerliche Landwirtschaft gesichert werden können.
Spätestens aus diesen Gesprächen entstand die Gewissheit, dass Hessen ein eigenes Agrarstrukturgesetz braucht.
Der Gesetzentwurf
Auf Grundlage dieser Diskussionen und den bestehenden Gesetzen und Entwürfen aus Baden-Württemberg und Niedersachsen haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet und ihn im Oktober 2025 in den Hessischen Landtag eingebracht.
Ausgangspunkt war die Überzeugung, dass landwirtschaftlicher Boden keine beliebige Ware ist. Er ist die Grundlage unserer Lebensmittelproduktion, regionaler Wertschöpfung, lebendiger Dörfer und einer vielfältigen Agrarstruktur. Deshalb muss der Bodenmarkt so gestaltet werden, dass diejenigen eine faire Chance haben, die Landwirtschaft betreiben wollen und nicht diejenigen, die mit Boden Rendite erzielen möchten.
Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir die landesrechtlichen Spielräume nutzen, um die veralteten bundesrechtlichen Regelungen an hessische Verhältnisse anzupassen und den Bodenmarkt stärker an den Bedürfnissen der bäuerlichen Landwirtschaft auszurichten.
Im Mittelpunkt stand dabei ein einfaches Ziel: Landwirtschaftliche Flächen sollen vorrangig den Betrieben zur Verfügung stehen, die sie selbst bewirtschaften und dauerhaft in ihrer Region verwurzelt sind. Ortsansässige Betriebe, Hofnachfolger:innen sowie Existenzgründer:innen sollten beim Kauf und bei der Pacht bessere Chancen erhalten.
Gleichzeitig sollte das Gesetz dazu beitragen, übermäßige Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt zu begrenzen, die Konzentration von Flächeneigentum einzudämmen und mehr Transparenz bei Eigentumsverhältnissen zu schaffen. Kurz gesagt: Wir wollten den Bodenmarkt wieder stärker an agrarstrukturellen Zielen ausrichten und damit die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in Hessen sichern.
Die erste Lesung
In der ersten Lesung im Februar 2026 wurde schnell deutlich, dass die Regierungsfraktionen die Situation deutlich anders bewerten als wir.
Landwirtschaftsminister Ingmar Jung vertrat die Auffassung, dass es auf dem hessischen Bodenmarkt keinen besonderen gesetzlichen Handlungsbedarf gebe. CDU und SPD folgten dieser Linie weitgehend. Statt neuer rechtlicher Instrumente verwiesen sie auf bestehende Regelungen und auf ein angekündigtes hessisches Landwirtschaftsgesetz.
Die FDP lehnte zusätzliche Regulierung grundsätzlich ab und argumentierte vor allem mit Bürokratie und Eingriffen in Eigentumsrechte. Die AfD nutzte die Debatte überwiegend für grundsätzliche Kritik an der Agrarpolitik, ohne konkrete Lösungen für den Bodenmarkt vorzuschlagen.
Die schriftliche Anhörung
Nach der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss beraten. CDU und SPD entschieden sich gegen eine mündliche Anhörung, was bei uns auf großes Unverständnis stieß. Gerade bei einem so komplexen Thema hätte eine mndliche Anhörung die Möglichkeit geboten, Nachfragen zu stellen und unterschiedliche Positionen unmittelbar miteinander zu diskutieren. Statt eines direkten Austauschs mit Sachverständigen und Verbänden gab es lediglich eine schriftliche Anhörung.
Die eingegangenen Stellungnahmen bestätigten aus meiner Sicht den Handlungsbedarf auf dem hessischen Bodenmarkt. Steigende Bodenpreise, Flächenkonzentration und Schwierigkeiten bei Hofnachfolgen und Existenzgründungen wurden von vielen Seiten beschrieben.
Auch der hessische Bauernverband stellte diese Entwicklungen nicht grundsätzlich infrage. Er zog allerdings die politische Schlussfolgerung, dass dafür kein neues Landesgesetz notwendig sei. Genau hier liegt der eigentliche Unterschied. Ohne Änderungen des Rechtsrahmens werden sich die bestehenden Entwicklungen kaum verändern.
Wir haben die Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet und zahlreiche Hinweise aufgegriffen.
Die zweite Lesung
Zur zweiten Lesung im Juni 2026 haben wir deshalb einen Änderungsantrag eingebracht und mehrere Regelungen überarbeitet.
Die politischen Fronten blieben jedoch unverändert. CDU, SPD, FDP und AfD lehnten sowohl den Gesetzentwurf als auch unseren Änderungsantrag ab.
Die Regierungsfraktionen verwiesen erneut auf ein angekündigtes Landwirtschaftsgesetz, legten aber keine konkreten Vorschläge vor, wie die Probleme des Bodenmarktes künftig gelöst werden sollen. Bemerkenswert war allerdings, dass die Abgeordneten von CDU und SPD die Herausforderungen auf dem Bodenmarkt inzwischen durchaus benannten, während Landwirtschaftsminister Ingmar Jung weiterhin daran festhielt, es gebe keinen besonderen gesetzlichen Handlungsbedarf.
Was bleibt?
Der Gesetzgebungsprozess hat gezeigt, dass die Herausforderungen auf dem Bodenmarkt inzwischen kaum noch übersehen werden können. Der eigentliche politische Konflikt beginnt bei der Frage, welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Die Mehrheit im Landtag setzt weiterhin auf Freiwilligkeit und bestehende Instrumente. Ich halte das für nicht ausreichend. Boden ist nicht vermehrbar. Wenn wir die vielfältige Agrarstruktur in Hessen erhalten wollen, müssen wir den Bodenmarkt politisch gestalten und dürfen ihn nicht allein den Marktkräften überlassen.
Der Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass Veränderungen möglich sind, wenn der politische Wille da ist. Niedersachsen bringt derzeit ein Agrarstrukturgesetz auf dem Weg. Auch dort wird kontrovers diskutiert, aber die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob gehandelt werden muss, sondern wie.
Ich bin überzeugt, dass wir die Debatte auch in Hessen weiterführen werden, Die Herausforderungen werden nicht kleiner: Die Zahl der Betriebe nimmt weiter ab, Hofnachfolgen sind schwierig, Boden wird knapper und teurer und außerlandwirtschaftliche Kapitalinteressen wachsen.
Deshalb verstehe ich unsere Initiative als Beginn eines längeren politischen Prozesses. Ich möchte Sie herzlich einladen, diesen Weg weiter mitzugehen und zu gestalten. Gute Agrarpolitik entsteht nicht alleine im Parlament – sie lebt vom Austausch mit Bäuerinnen und Bauern, Verbänden, Wissenschaft, Kommunen und allen Menschen, denen die Zukunft der hessischen Landwirtschaft am Herzen liegt.
Ich freue mich deshalb auch zukünftig über Hinweise, Kritik, neue Iden und die gemeinsame Diskussion darüber, wie wir den Bodenmarkt so gestalten können, dass auch kommende Generationen noch eine Chance haben, Landwirtschaft zu betreiben.
Mit besten Grüßen
Hans-Jürgen Müller




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