Agrarantrag: Frist bleibt bei 15. Mai

Die Antragstellung für den diesjährigen Flächenantrag ist deutlich erschwert, weil die persönliche Beratung und Abgabe des Antrags wegen der Coranakrise nicht im üblichen Rahmen stattfinden kann.

Trotzdem ist es gut, dass Bund und Länder entschieden haben den Antragszeitraum nicht zu verlängern. Eine Verschiebung nach hinten würde auch zu einer verspäteten Auszahlung führen. Das können wir jetzt nicht gebrauchen – insbesondere auch im Hinblick auf die Aussicht auf ein erneutes Dürrejahr.

Bei Fragen zur Antragstellung können manchmal neben den Mitarbeiter*innen der Bewilligungsstellen auch Berufskolleg*innen sowie die Verbände helfen.

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