Gesetz zum Grünen Band Hessen bleibt die richtige Lösung – Überarbeitung nicht notwendig

Gestern fand in Wehretal-Reichensachsen die erste Dialogveranstaltung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur angedachten Überarbeitung des Gesetzes zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ statt. Der Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Müller bekräftigte dabei die Bedeutung des bestehenden Gesetzes – ein Projekt, das von den Grünen gemeinsam mit der CDU in der vergangenen Legislaturperiode initiiert und umgesetzt wurde und das die neue Landesregierung nun in Frage stellt.

„Grundsätzlich ist das Grüne Band Hessen ein herausragendes Beispiel dafür, wie Naturschutz und landwirtschaftliche Nutzung harmonisch zusammengeführt werden können,“ erklärte Müller im Anschluss an die Veranstaltung. „Das Gesetz ist fundiert und schafft einen klaren Rahmen, der die Natur schützt, ohne den Landwirt*innen unnötige Hindernisse aufzuerlegen.“

In der Veranstaltung mit Vertreter*innen aus Landwirtschaft, Naturschutz und Erinnerungskultur wurde deutlich, dass es zwar Kritik am Verfahren und einigen Details gibt, der grundsätzliche Schutz des Grünen Bandes als Teil unserer Erinnerungskultur und des Naturschutzes jedoch unumstritten ist.

„Das Grüne Band bietet eine enorme Entwicklungschance für den Werra Meißner Kreis, besonders im Bereich des Tourismus, der Gastronomie und kulturellen Angebote sowie vieler anderer nachgelagerter Branchen. Diese Aufwertung unserer Region könnte entscheidend dazu beitragen, die strukturellen Herausforderungen des ehemaligen Grenzgebiets zu überwinden und die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu erhöhen. Statt das Gesetz zu überarbeiten und damit die mögliche Anerkennung als UNESCO Natur- und Kulturerbe zu gefährden, sollten wir die Zusammenarbeit aller Beteiligten stärken und die Ziele des Naturschutzes und der Erinnerungskultur gemeinsam umsetzen,“ so Müller abschließend.

Verwandte Artikel