Regionale Wertschöpfungs- und Lieferketten nehmen einen immer größer werdenden Stellenwert bei Verbraucher*innen ein und sorgen für Vertrauen durch Qualität und Transparenz. Dafür sorgt Hessen durch eine Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vertriebsstrukturen und unterstützt so die hessischen Erzeuger*innen und damit regionale Wertschöpfungsketten.
„Wie unser Ernährungsverhalten sich auf das Klima und die Haltung von Nutztieren auswirkt, treibt viele Verbraucher*innen um. Wie ein auskömmliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, die Betriebe erhalten werden und gleichzeitig die Wünsche der Verbraucher*innen erfüllt werden können, treibt viele Landwirt*innen um. Wir brauchen Lösungen, die alle Interessen zusammenbringen und eine zukunftsfähige Landwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung fördern. Das ist mir ein großes Anliegen. Deshalb freue ich mich, dass das Hessische Umweltministerium die Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Vermarktungsstrukturen für Lebensmittel zum Kernanliegen ihrer Politik gemacht hat“, kommentiert Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft Tierschutz und Jagd der GRÜNEN im Hessischen Landtag heute im Plenum den Setzpunkt „Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen stärken – Lebendtiertransporte vermeiden und mobile und regionale Schlachtungen fördern“.
„Wir wollen, dass Wettbewerbsnachteile der kleinen regionalen hessischen Schlachtstätten gegenüber großen, international agierenden Schlachtbetrieben ausgeglichen werden können, um den Erhalt der regionalen Schlachtstrukturen zu ermöglichen. Dazu gehört auch der kürzlich übergebene Förderbescheid für den Neubau des Geflügelschlachtbetriebes der Familie Roth in Witzenhausen. Zudem ist es in Hessen gelungen, mit der Durchführung des „Extrawurstprojektes“ zu zeigen, dass Schlachtungen sogar im landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb – ganz ohne Lebendtiertransport – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich sind. Nachhaltige Landwirtschaft umfasst eben nicht nur Haltung und Fütterung, sondern muss auch das Tierwohl bei der Schlachtung im Auge behalten“, betont Müller.
Die 490 zugelassenen Schlachtbetriebe in Hessen schaffen eine gute Voraussetzung für die Herstellung von regionalen Produkten. Allerdings können diverse Vorschriften, z.B. die EU-Hygieneverordnung oder die Bundesimmissionsschutzverordnung Hemmschuhe für die Weiterentwicklung bedeuten. „Hier müssen Wettbewerbsnachteile der handwerklichen Schlachtbetriebe aufgespürt und beseitigt werden“, fordert Müller das hessische Ministerium auf.
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