Hessische Dünge-Verordnung

Flächengebundene Tierhaltung wäre effektive Maßnahme

Letzte Woche wurde die hessische Dünge-Verordnung beschlossen. Durch die neuen Regelungen sollen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser in besonders belasteten Gebieten reduziert werden. Deutschlandweit stellt die Nitratbelastung ein großes Problem dar. Vor allem in Gebieten mit hohen Tierzahlen und intensiver Landwirtschaft sind die Werte erhöht.

Der Werra Meißner Kreis zählt bisher nicht zu den betroffenen Gebieten. In Nordhessen sind vor allem Gebiete im Landkreis Waldeck Frankenberg und Schwalm-Eder-Kreis betroffen. Rund um den großen Geflügelschlachthof Gudensberg hat sich eine intensive Tierhaltung entwickelt, die sicherlich auch zu den erhöhten Nitratwerten im Grundwasser beigetragen hat.

Mit der hessischen Verordnung werden die Maßnahmen der Düngeverordnung auf Bundesebene umgesetzt. Danach sind zunächst die mit Nitrat belasteten Gebiete auszuweisen, für die besondere Vorschriften zum Schutz des Grundwassers vorzuschreiben sind. Zu den vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen gehört, dass Wirtschaftsdünger vor dem Aufbringen auf ihren Stickstoffgehalt untersucht werden müssen, dass die zulässigen Nährstoffüberschüsse, je Hektar und Jahr 40 Kilogramm an Gesamt-Stickstoff, nicht überschritten werden dürfen und größere Abstände zu Gewässer eingehalten werden müssen.

Leider müssen sich die Landwirte in Hessen ständig mit neuen Vorschriften bezüglich der Düngeverordnung auseinandersetzen. Schuld daran ist die Bundesregierung, die sich immer wieder weigert, das Problem der Überdüngung durch die intensive Tierhaltung grundsätzlicher anzugehen. Wir brauchen dringend eine Bindung der landwirtschaftlichen Tierhaltung an das betriebseigene Futter und ausreichend eigene Flächen für die Ausbringung der Gülle.

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