Hessisches Klimagesetz im Landtag beschlossen

Im Hessischen Landtag wurde diese Woche das erste hessische Klimagesetz verabschiedet. Damit wird die nötige Verbindlichkeit geschaffen, um die Klimaziele der Bundesregierung mit effizienten Maßnahmen zu erreichen. Alle, durch die Landesregierung verabschiedeten, Gesetze und Verordnungen sowie größeren Förderprogramme müssen damit auf ihre Klimaschutzleistung geprüft und daran gemessen werden.

„Hessen soll bis 2045 klimaneutral werden. Eine gesetzliche Verankerung dieses Ziels ist ein richtiger Schritt, um Verbindlichkeit zu schaffen und der Klimakrise mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen. Die letzten Dürrejahre stecken nicht nur Bäuerinnen und Bauern noch tief in den Knochen. Wir brauchen ein intaktes Klima, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Wir müssen jetzt alles daran setzen, generationsgerecht zu wirtschaften und Emissionen einzusparen wo es geht“, erklärt Hans-Jürgen Müller, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im hessischen Landtag.

Das Klimagesetz schreibt neben dem „Klimacheck“ bei Gesetzesentwürfen und Verordnungen auch vor, einen CO2-Preis bei Investitionen und bei der Beschaffung durch das Land Hessen zugrunde zu legen. Ein eingesetzter wissenschaftlicher Beirat soll den Maßnahmen der Landesregierung mit Empfehlungen begleiten und die Maßnahmen bewerten.

Die Hessischen Kommunen werden durch das Land beim Klimaschutz durch Fördermittel und Beratungsangebote unterstützt. Die Unterstützung erfolgt vorrangig im Rahmen der Mitgliedschaft im Netzwerk der hessischen Klima-Kommunen, in der auch Witzenhausen seit 2019 Mitglied ist. „Vor Ort entwickelte kommunale Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategien tragen viel zu unseren hessischen Zielen bei und sind wichtig, um auf allen Ebenen Verantwortung für die zukünftigen Generationen zu übernehmen“, betont Müller.

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