Landtagsabgeordneter Hans-Jürgen Müller weist Kritik zurück
Witzenhausen. Der jagdpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Hans-Jürgen Müller weist die Kritik des Jagdvereins Hubertus gegen die in Arbeit befindliche neue Jagdverordnung als „vollkommen unsachlich und herbeigezogen“ zurück.
In §29 des vorliegenden Entwurfs werden die Aufgaben der Hegegemeinschaften beschrieben. Von einer drastischen Beschneidung der Rechte der Hegegemeinschaften kann nicht die Rede sein. Im Gegenteil – deren Aufgaben und Zuständigkeiten werden nun genauer gefasst und den wild- und waldbiologischen Erfordernissen angepasst. Grundlage hierfür sind wissenschaftliche Erkenntnisse, die auch dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen dienen.
Hans-Jürgen Müller direkt dazu: „Die Jägerschaft sollte sich der Verantwortung für den Erhalt der Lebensräume nicht entziehen, sondern zusammen mit Landnutzern und Naturschützern tatkräftig daran mitarbeiten, dass die bedrohten Arten wirksam geschützt werden und dafür Sorge tragen, dass über eine angepasste Abschussplanung das überhandnehmende Schalenwild besser reguliert wird.“ Erstmalig wird hierzu in der neuen Jagdverordnung das „Hinwirken auf die Erfüllung der Abschussplanung“ als Aufgabe für die Hegegemeinschaften genannt.
Unsachlich ist auch die Kritik der Jägerschaft an den ganzjährigen Schonzeiten von Feldhasen und Rebhühnern. Die Bestände, insbesondere von Rebhühnern, sind in Hessen so gering, dass sich eine Jagd auf Rebhühner verbietet. Auch beim Feldhasen haben sich die Bestände nicht nachhaltig verbessert, weshalb auch hier eine ganzjährige Schonzeit gerechtfertigt ist.
Die Äußerungen des Landtagsabgeordneten Knut John zur Novellierung der Jagdverordnung kann man, nach Ansicht von Müller, nur mit dem näherkommenden Landtagswahlkampf erklären. „Wenn es um Wählerstimmen geht, ist Herrn John der Natur- und Artenschutz und unser Wald nichts mehr Wert. Er müsste wissen, dass das Umweltministerium eine sehr umfängliche Evaluierung der bisherigen Jagdverordnung und auch eine Anhörung zum nun vorliegenden Entwurf mit allen maßgeblichen Verbänden durchgeführt hat. Eine weitere, durch den Landtag durchgeführte Anhörung macht da gar keinen Sinn“, erklärt Müller.
Zum Hintergrund: bei der Jagdverordnung handelt es sich um eine Ministerinnenverordnung, die nicht in die Zuständigkeit des Landtags fällt, sondern allein durch das Ministerium verantwortet wird.
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