Mit der von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Hessischen Jagdgesetzes werden wichtige Maßnahmen für die Prävention vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und die Bekämpfung im Ernstfall ermöglicht. Die hohe Wildschweinpopulation gilt als das größte Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Deshalb dürfen Wildschweine zukünftig grundsätzlich auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten bejagt werden.
Neu ist auch, dass im Seuchenfall per Verordnung Ausnahmen vom Jagdgesetz erlassen werden können, die eine noch effektivere Bejagung möglich machen. Dies dient insbesondere dem Schutz der schweinehaltenden Landwirtschaftsbetriebe vor den wirtschaftlichen Konsequenzen, die bei einem Ausbruch dieser Tierseuche zu befürchten sind.




Verwandte Artikel
Prävention statt Prämien: EU-Gelder müssen wie vorgesehen in den Hochwasserschutz fließen
Hans-Jürgen Müller, landwirtschaftlicher Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Extreme wie Starkregen und Dürren häufen sich – und zeigen, wie entscheidend vorbeugender Hochwasserschutz für Hessens Städte und Gemeinden ist. Wasserrückhalt in Wald…
Weiterlesen »
Zukunft von Biogas
Wichtiger Teil der Energiewende oder Auslaufmodell? Welche Rolle kann Biogas künftig für eine verlässliche und klimafreundliche Energieversorgung spielen? Die Frage betrifft nicht nur Anlagenbetreiber, sondern auch Kommunen und Verbraucher:innen –…
Weiterlesen »
Wild, Wald und Landwirtschaft: Wie gelingt die Balance?
Wie groß das Interesse an den Themen Wald, Wild und Jagd ist, zeigte sich schon zu Beginn der Veranstaltung: Im Niemeyerhaus mussten noch zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Gemeinsam mit Hans-Jürgen…
Weiterlesen »