Mit der von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Hessischen Jagdgesetzes werden wichtige Maßnahmen für die Prävention vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und die Bekämpfung im Ernstfall ermöglicht. Die hohe Wildschweinpopulation gilt als das größte Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Deshalb dürfen Wildschweine zukünftig grundsätzlich auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten bejagt werden.
Neu ist auch, dass im Seuchenfall per Verordnung Ausnahmen vom Jagdgesetz erlassen werden können, die eine noch effektivere Bejagung möglich machen. Dies dient insbesondere dem Schutz der schweinehaltenden Landwirtschaftsbetriebe vor den wirtschaftlichen Konsequenzen, die bei einem Ausbruch dieser Tierseuche zu befürchten sind.
Verwandte Artikel
Grüne Woche in Berlin
Die Internationale Grüne Woche in Berlin ist immer einen Besuch Wert. Rund um die Messe finden viele Empfänge und Treffen statt, bei denen man die gesamte Agrarszene treffen kann. Meine…
Weiterlesen »
Solidarische Grüße nach Lützerath
Solidarische Grüße an alle gewaltfrei demonstrierenden Aktivist*innen, die sich in Lützerath für Klimagerechtigkeit und das Einhalten des 1,5 Grad-Ziels einsetzen! Es ist absurd, dass mitten in der globalen Klimakatastrophe fruchtbarste…
Weiterlesen »
Landwirtschaftliche Woche Nordhessen
Gestern startete die Nordhessische Landwirtschaftliche Woche in Baunatal Der Besuch hat sich echt gelohnt: Super Vorträge, die das Thema Klimawandel in den Vordergrund gerückt haben. Sehr interessant der Vortrag von…
Weiterlesen »