Mit der von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Hessischen Jagdgesetzes werden wichtige Maßnahmen für die Prävention vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und die Bekämpfung im Ernstfall ermöglicht. Die hohe Wildschweinpopulation gilt als das größte Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Deshalb dürfen Wildschweine zukünftig grundsätzlich auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten bejagt werden.
Neu ist auch, dass im Seuchenfall per Verordnung Ausnahmen vom Jagdgesetz erlassen werden können, die eine noch effektivere Bejagung möglich machen. Dies dient insbesondere dem Schutz der schweinehaltenden Landwirtschaftsbetriebe vor den wirtschaftlichen Konsequenzen, die bei einem Ausbruch dieser Tierseuche zu befürchten sind.
Verwandte Artikel
Klimaschule: Landwirtschaft und Demokratie
Ein inspirierender Vormittag mit Schüler*innen des Engelsburg Gymnasiums in Kassel zum Thema „Klima, Landwirtschaft und Demokratie“! Der Workshop fand im Rahmen der Klimaschule statt, die vom Verein zur Förderung der…
Weiterlesen »
Hessen beteiligt sich an der Blockade des Düngegesetzes
Wieder einmal blockiert die CDU eine längst überfällige Novellierung des Düngegesetzes. Mit dem vom Bundestag beschlossenen Düngegesetz sollte endlich das Verursacherprinzip bei der Bekämpfung der zu hohen Nitratwerte im Grundwasser…
Weiterlesen »
Befürchtungen über Zuständigkeitschaos beim Wolf ernst nehmen
Sachverständigen-Anhörung zum Jagdrecht Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft und Jagd der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Das geschönte Bild der Landesregierung von der „Trendwende“ beim Wolf sackte in der heutigen Sachverständigen-Anhörung in sich…
Weiterlesen »