Laut einem kürzlich veröffentlichten Rechtsgutachten, welches die Grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, verstößt der Vorschlag der EU-Kommission die Neue Gentechnik aus der bisherigen Gesetzgebung rauszunehmen gegen internationales und europäisches Recht. Somit hätte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg.
Hans-Jürgen Müller, agrarpolitischer Sprecher im hessischen Landtag kommentiert: „Der Kommissionsvorschlag käme einer Abschaffung des bestehenden Gentechnikrechts gleich und würde die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen und in der Landwirtschaft auch im Werra-Meißner-Kreis unmöglich machen. Und dass, obwohl eine deutliche Mehrheit der Menschen Gentechnik im Essen ablehnt. Somit ist es sehr erfreulich, dass das Rechtsgutachten eine Klage gegen die Vorschläge der EU-Kommission als erfolgsversprechend einstuft. Damit auch in Zukunft Gentechnik draufsteht, wo Gentechnik drin ist, werde ich mich weiter für den Erhalt des Vorsorgeprinzips und strenger Zulassungsverfahren einsetzen.„
Zum Schutz der Umwelt und Gesundheit der Menschen schreibt das EU-Recht das Vorsorgeprinzip vor. Und dieses wird laut dem Rechtsgutachten, der Kanzlei GGSC, dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben hat außer Kraft gesetzt. Denn fast alle zu diesem Zweck eingeführten Schutzmaßnahmen für den Großteil Neuer Gentechnik drohen abgeschafft zu werden. Das betrifft etwa die bislang im Gentechnikrecht existierende Risikoprüfung in einem Zulassungsverfahren, die Überwachung von Freisetzungen und Inverkehrbringungen oder die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen.
Das Rechtsgutachten ist veröffentlicht auf der Internetseite der Bundestagsfraktion unter: https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/karl-baer-und-harald-ebner-zur-veroeffentlichung-eines-rechtsgutachtens-zum-vorschlag-der-eu-kommission-zur-deregulierung-neuer-gentechnikverfahren
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