Windenergiedividende im Werra-Meißner Kreis

Kommunen profitieren von der Energiewende vor Ort

Der Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Pfeiler für die Energiewende in Hessen. Um die Kommunen vor Ort an den Erträgen aus Windkraftanlagen zu beteiligen und damit die Akzeptanz zu steigern, gibt es in Hessen bereits seit 2016 die WindEnergieDividende. „Die finanzielle Beteiligung vor Ort ist wichtig, damit auch Bürger*innen vor Ort von Windkraft profitieren. Wenn das Windrad vor der Haustür gleichzeitig Geld in die Gemeindekasse bringt, ist das ein Betrag für einen gerechten Ausgleich und die Anlagen werden nachweislich besser akzeptiert“, betonen die beiden zuständigen Abgeordneten Hans-Jürgen Müller und Felix Martin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. Im Jahr 2020 wurden so 304.785 Euro an betroffene Kommunen ausgezahlt.

Auch die Kommunen Großalmerode und Hessisch Lichtenau erhielten insgesamt 111.754,50 Euro Windenergiedividende vom Land. Müller und Martin freuen sich, dass die Region ihren Teil zur Energiewende in Hessen beiträgt, und die Menschen davon profitieren: „Eigentlich sind sich alle einig, dass Windenergieanlagen zu einer nachhaltigen, sauberen Stromversorgung unabkömmlich sind. Doch wenn es dann um das Aufstellen der Anlagen geht, scheiden sich zu oft die Geister. Durch die Windenergiedividende des Landes Hessen profitieren die Bürger*innen in Großalmerode und Hessisch Lichtenau von den Windenergieanlagen in ihrer Umgebung und die Akzeptanz steigt.“

Kommunen, die eine Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen auf Flächen des Staatsforstes haben, können eine Beteiligung an den Pachteinnahmen für die Errichtung und den Betrieb dieser Windenergieanlagen beantragen. Voraussetzung ist, dass diese Windenergieanlagen im Staatswald errichtet sind und die Kommunen auf keinem anderen Weg von den Erträgen dieser Windenergieanlagen profitieren. Damit können Kommunen eine direkte finanzielle Beteiligung an den Pachteinnahmen von Windenergieflächen des Land Hessen erhalten. Die Höhe dieser finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden beträgt 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus der Verpachtung.

Anträge für das Jahr 2022 können noch bis zum 30. September beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

Verwandte Artikel