Mit der von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderung des Hessischen Jagdgesetzes werden wichtige Maßnahmen für die Prävention vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und die Bekämpfung im Ernstfall ermöglicht. Die hohe Wildschweinpopulation gilt als das größte Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Deshalb dürfen Wildschweine zukünftig grundsätzlich auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten bejagt werden.
Neu ist auch, dass im Seuchenfall per Verordnung Ausnahmen vom Jagdgesetz erlassen werden können, die eine noch effektivere Bejagung möglich machen. Dies dient insbesondere dem Schutz der schweinehaltenden Landwirtschaftsbetriebe vor den wirtschaftlichen Konsequenzen, die bei einem Ausbruch dieser Tierseuche zu befürchten sind.
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