Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft, Tierschutz und Jagd der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag begrüßt den Beschluss zur Verlängerung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Es verschafft den tierhaltenden Landwirten in Hessen Sicherheit im Umgang mit verendeten Tieren. Mit dem Weiterbestand der Drittellösung bei der Übernahme der Kosten, übernimmt auch der Gesetzgeber weiterhin seinen Anteil an der Verantwortung.

Müller kommentiert: „Die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Nebenprodukten stellt eine sehr wichtige Vorsorgemaßnahme gegen die Verbreitung von Tierseuchen, aber auch zum Schutz der Menschen in unserem Land vor ansteckenden Krankheiten dar. Das hessische Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist deshalb auch ein Baustein, im Kontext anderer Gesetze auf Bundes- und EU-Ebenen, zum Schutz von Menschen und Tieren.

Die bisherigen Regelungen zu den Kosten haben sich bewährt. Für die landwirtschaftlichen Tierhalter ist die sogenannte Drittellösung (1/3 Tierhalter, 1/3 Landkreis,1/3 Land) bei den Entsorgungskosten ein guter Weg. Die Landkreise und das Land Hessen übernehmen auch für ihren Anteil an der Verantwortung den Kostenanteil. Die Abwicklung über die Hessische Tierseuchenkasse hat sich bewährt und den dortigen Akteuren, insbesondere den ehrenamtlichen Vertretern des Berufsstandes gilt es für ihre Arbeit zu danken.“

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