Ehrenamtlicher Natur- und Tierschutz im Werra-Meißner Kreis wird während der Krise unterstützt

Mittel können ab 1. Mai 2020 beantragt werden

„Viele gemeinnützige Vereine im Werra-Meißner Kreis sind durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht. In Tierheimen bleiben beispielsweise die Spenden für Tiere aus, den örtlichen Naturschutzvereinen fehlen ebenfalls Spendengelder in den Kassen. Der hessischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die ehrenamtlichen Vereine in ganz Hessen zu unterstützen und auch für die Zeit nach der Krise zu erhalten. Deshalb wurde eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die Vereine unterstützt, die wegen der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Je nach Vereinsgröße und finanzieller Notlage werden Vereine mit bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller unterstützt“, erklärt Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Tierschutz der GRÜNEN Fraktion in Hessen.

So können im Umweltbereich zum Beispiel Naturschutzvereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Jägervereinigungen, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Zoos, Verbraucherzentralen und die Landfrauen Anträge auf Vereins-Soforthilfe einreichen.

Die Vereins-Soforthilfe gilt für den ideellen Bereich des Vereins. Damit ist der Bereich gemeint, der unmittelbar dazu dient, den steuerbegünstigten Satzungszweck zu erreichen. Hierzu zählen klassische Einnahmen wie z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuschüsse und Spenden.

In den letzten Wochen war es bereits möglich, dass Vereine Soforthilfe beantragen konnten, wenn sie wirtschaftlich tätig sind und ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Diese Unterstützung bleibt ebenfalls erhalten.

„Unabhängig von der Corona-Soforthilfe können Tierheime, andere Tierschutzvereine und Naturschutzverbände jederzeit unbürokratisch einen kleinen Betrag von 500 Euro Soforthilfe über Lotto und Tronc Mittel beantragen. Gleiches gilt für die in anderen gesellschaftlichen Bereichen tätigen Vereine und Organisationen“, ergänzte Müller.

Der Antrag auf Vereins-Soforthilfe kann auf der Internetseite (https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/soforthilfe-fuer-gemeinnuetzige-vereine) heruntergeladen und digital beim Umweltministerium (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) eingereicht werden.

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