Gesetz zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ beschlossen

4.240 ha liegen im Werra-Meißner Kreis

Der Hessische Landtag hat letzte Woche das Gesetz zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ beschlossen und damit ein 8.000 Hektar großes Gebiet zum Schutz der Artenvielfalt und zur Bewahrung von kulturhistorischen Erinnerungspunkten im Grenzgebiet geschaffen. Das Grüne Band verläuft entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze und bildet einen grenzübergreifenden Biotopverbund. Es verläuft in Hessen über 260 Kilometer durch drei Landkreise und 21 Kommunen.

„Neben der enorm hohen Leistung des Grünen Bandes für den Schutz der Artenvielfalt durch den Biotopverbund, bietet das gesamte Grenzgebiet durch die kulturhistorischen Erinnerungspunkte, wie zum Beispiel der Ort des Wanfrieder Abkommens, ein Stück lebendige Geschichte. Spezielle Förderangebote sollen die touristische Infrastruktur sowie die Erinnerungskultur gezielt fördern. Das ist eine große Chance für die Sichtbarkeit des Werra-Meißner Kreises“, erklärt Hans-Jürgen Müller, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Hessischen Landtag.

„Im Werra-Meißner Kreis umfasst die Fläche insgesamt 4.240 ha. In Zone 2 und 3 sollen nur freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Damit wird auch den Vereinbarungen, die am Runden Tisch Landwirtschaft in enger Abstimmung mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden beschlossen wurde, Rechnung getragen. Die Anhörungen im Vorfeld des Beschlusses haben zudem dazu geführt, dass weitere Interessen der Landeigentümer besonders berücksichtigt wurden.“, so Müller weiter.

Hintergrund zum Werra-Meißner Kreis:

Das Grüne Band Hessen gliedert sich inhaltlich in drei Zonen. Die „Kernflächen“ in Zone 1 bestehen aus Flächen mit herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Hier gelten die Vorschriften wie sie in Naturschutzgebieten grundsätzlich geregelt sind. Schon heute stehen diese Flächen als Naturschutzgebiete oder Kernflächen von HessenForst unter besonderem Schutz. In der Zone I gelten die Vorschriften wie sie in Naturschutzgebieten grundsätzlichen geregelt bzw. bereits vorhanden sind. Im Werra-Meißner Kreis liegen 1.378 ha in dieser Zone.

Zur Zone 2 gehören bestehende Schutzgebiete, von denen ein großer Teil zum Natura2000-Netz der EU gehört, die schon heute einen gewissen Schutzstatus aufweisen. Hier sind entsprechende Entwicklungsziele in Verbindung mit einhergehenden Förderprogrammen umzusetzen. Der Vertragsnaturschutz spielt hier eine große Rolle. 2.349 ha liegen Im Kreis in diesem Gebiet.

In der dritten Zone (513 ha im Werra-Meißner Kreis) befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne derzeitige besondere naturschutzfachliche Bedeutung, die aber eine unverzichtbare Verbundfunktion erfüllen. Umsetzung von Maßnahmen soll mittel- bzw. langfristig nur über freiwillige Vereinbarungen erfolgen.

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