Neue Regelanfrage von Waffenerlaubnisscheinen für Jagdausübungsberechtigte rechtzeitig abgeschlossen

Nur geringfügige Verzögerungen gab es in Hessen bei der Erteilung von Jagderlaubnisscheinen durch Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz. Insgesamt 9208 Anfragen mussten von 20. Februar bis zum 20. April bearbeitet werden. Auch viele Jägerinnen und Jäger im Werra-Meißner Kreis hatten im Vorfeld Bedenken geäußert, ob dieser Prozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

„Es beruhigt mich sehr, dass es den hessischen Behörden gelungen ist, diese Aufgabe rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres zu erledigen. Besonders freue ich mich aber über das Ergebnis: Hessische Jäger haben mit politischen Extremisten offensichtlich nichts zu tun“, sagt Hans-Jürgen Müller, jagdpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag.

Hintergrund:

Aufgrund einer Hessischen Initiative zur Entwaffnung von Extremisten, erfolgte eine Änderung des nationalen Waffenrechts. Eine Regelanfrage der Jagdbehörden bei den Verfassungsschutzämtern ist nun Pflicht bevor die Waffenerlaubnis erteilt wird. In Hessen führte die Regelanfrage nur in zwei Fällen zu einem negativen Bescheid durch das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz. Ein Fall liegt noch in der Bearbeitung.

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