Neuer Hessischer Wolfsmanagementplan

Unterstützung für Weidetierhalter*innen

Der Wolf ist eine geschützte Tierart. Unsere hessischen Weidetiere müssen aber ebenfalls ein sicheres Leben führen können. Die Hessische Landesregierung hat deshalb mit der Überarbeitung des Wolfsmanagementplans einen sehr wichtigen und notwendigen Schritt eingeleitet. Es besteht die Notwendigkeit, dass wir uns mit den Folgen der Rückkehr des Wolfes in eine veränderte Kulturlandschaft auseinandersetzen und Entscheidungen für das Zusammenleben mit diesem Beutegreifer treffen.

Hans-Jürgen Müller, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Landwirtschaft zum Antrag „Neuer Hessischer Wolfsmanagementplan: Mehr Schutz für Nutztiere für ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander“ heute im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Als jemand, der 35 Jahre lang Weidetierhaltung in Witzenhausen betrieben hat, weiß ich was Weidezaunbau für einen Aufwand bedeutet. Deshalb wollen wir die Weidetierhalter*innen finanziell unterstützen – bei Bedarf in Zukunft auch personell, damit Weidezäune als wichtiger Grundschutz gestellt werden können. Auch das weiterhin intensiv durchzuführende Monitoring des Wolfes soll ein wichtiger Bestandteil des neuen Wolfsmanagementplans sein. Wir wollen damit – wie bisher – die Unterstützung der Weidetierhalter*innen an die aktuelle Situation anpassen – für ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander“, so Müller.

In der Diskussion zu möglichen Entnahmen von übergriffigen Wölfen rät Müller zu weniger Emotionen: ,„Bund und Länder müssen sich auf Basis des europäischen Artenschutzrechtes auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Beschlussanträge auf kommunaler Ebene, die diese gesetzliche Grundlage nicht anerkennen, tragen zur Emotionalisierung bei und bringen uns in der Sache nicht weiter. Die Weidetierhalter*innen müssen bei dem Schutz ihrer Tiere unterstützt werden – überall und vollständig. Damit wir zu praxisnahen Lösungen kommen, muss der gesellschaftliche Dialog geführt werden. Der neue Wolfsmangementplan muss hierfür eine Grundlage sein.“

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