Systemwechsel wäre dringend notwendig für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Die jüngst in Brüssel beschlossenen Positionen von Ministerrat und Europäischem Parlament bleiben weit hinter den Erwartungen an die Gemeinsamen Agrarpolitik zurück. Statt die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Boden, Klima und Biodiversität zu honorieren, soll auch in Zukunft der größte Teil der Zahlungen pauschal nach Flächenbesitz ausgezahlt werden. Das widerspricht allen wissenschaftlichen Empfehlungen.
Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im hessischen Landtag kommentiert die Beschlüsse:
„Dieses klare ‚weiter so‘ ist ein hartes Statement gegen Bäuerinnen und Bauern, die bereit sind für eine klima-, tier- und umweltschonende Landwirtschaft. Entsprechende Konzepte für eine andere Förderpolitik liegen seit Jahren auf dem Tisch und werden von Ministerin Julia Klöckner sowie der großen Koalition im EU-Parlament schlicht ignoriert. Genau wie die erst kürzlich vorgelegten „Farm-to-Fork“ und Biodiversitäts-Strategien, die eine massive Förderung nachhaltiger Landwirtschaft vorsehen. Stattdessen werden Phrasen gedroschen und der Rückschritt als ‚Systemwechsel‘ verkauft. Weitere sieben Jahre werden so die Potentiale der Landwirtschaft, Klimaschutz zu betreiben, nicht im Ansatz ausgeschöpft. Damit stellt sich die Legitimation der ineffektiven Agrarzahlungen aus Steuergeldern. Einer gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft wird so weiter der Rücken gekehrt.“
Ministerin Klöckner feiert den Beschluss im Ministerrat als „Systemwechsel“ und „Meilenstein“ und beschreibt die Ergebnisse als Kompromiss zwischen Umweltschutz und Ernährungssicherung. „Das milliardenschwere Ausschütten von Steuergeldern mit dem GAP-Ziel ‚Ernährungssicherheit‘ aus der Nachkriegszeit zu legitimieren ist doch ein Trugschluss. Ernährungssicherheit wird langfristig nur gewährleistet sein, wenn wir endlich anfangen unsere Ernährungsgrundlage zu schützen – Boden, Luft und Wasser. Und das geht nur mit Geld, das an konkrete Umweltmaßnahmen gebunden ist, und zwar verpflichtend und nicht freiwillig, wie es der Beschluss vorsieht“, erklärt Müller.




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